Ohne über Kant grübeln zu wollen, geht es auch um Freiheit als Konsequenz aus der Menschenwürde.
Aus meiner Sicht sollte jeden freiheitsliebenden Bürger derzeit die Sorge vor einer Gesundheitsdiktatur umtreiben. Mir war früher überhaupt nicht klar, wie leicht das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit flankierenden Rechtsverordnungen, also gleichfalls Gesetzen, seitens der Exekutive der Bundesländer beinahe alle bürgerlichen Freiheiten beseitigen kann, übrigens theoretisch nahezu unbefristet, weil die Verhältnismäßigkeit von Verwaltungsakten, auch gegenüber sog. Nichtstörern, kaum objektivierbar ist.
Gerne führen hier Vertreter der Exekutive an, dass die Maßnahmen doch schließlich dem Schutz von Menschenleben dienten, also den Menschenrechten auf Leben oder körperliche Unversehrtheit. Okay, aber warum sind dann beispielsweise Risikosportarten wie Skifahren oder Bergsteigen nicht verboten?
Letztlich geht es schon um die Problemstellung Freiheit versus Sicherheit. Wie viele Menschenleben dürfte der Erhalt der bürgerlichen Freiheit kosten – ist das Recht auf Menschenwürde doch antastbar?
Leider vermeiden alle Medien eine an sich naheliegende Frage: Was unterscheidet denn die aktuelle Coronavirus-Pandemie von der nun schon viele Jahrzehnte andauernden HIV-Pandemie? Beide Viren verursachen Erkrankungen, die für Millionen von Menschen tödlich enden, und doch verlangt mit Blick auf das HI-Virus niemand nach Infektionsschutzparagraphen und speziellen Verordnungen, um diese HIV-Gefahr in Deutschland einzudämmen; im Gegenteil, man setzt allein auf die Eigenverantwortung gefährdeter Menschen, und jedes Maßnahmenpaket würde als menschenunwürdige Diskriminierung abgelehnt. Gegen die meisten Viren sollten fünf Meter Abstand zuverlässig vor Ansteckung schützen.
Kurzum, man sollte prüfen, ob die Exekutive nicht verhältnismäßiger agierte, Verbote auf Infizierte zu beschränken und es sonst bei intensiver Aufklärung und bloßen Handlungsempfehlungen zu belassen.