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  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Re: Ich hab zwei Minuten drin gelesen und da hatte ich drei Fragen durch deren S

Humanliberal schrieb am 07.11.2021 17:50:

Ich hab zwei Minuten drin gelesen und da hatte ich drei Fragen durch deren Stellung ich sein Argumentgebäude (in diesem Abschnitt) restlos zum Einsturz bringen kann.

Ach so, Sie sind Anwalt?

Ich beantworte diese Frage nicht.

Junge, Junge. Das muss ich nicht. Aber glaubst Du, dass die Regierung keine Gutachten einholt?

Ja, das glaube ich und zwar so lange, bis Sie mir das Gegenteil beweisen.

Soso. Sie wissen demnach nicht wie Gesetze und Verordnungen entstehen. Das war keine Frage.

Dann ist es Ihnen wohl entgangen, das die Regierung schon zahlreiche verfassungswidrige Gesetze und Veordnungen erlassen hat?

Nein. Wieso? Weil ich geschrieben habe, dass da Gutachten gemacht werden?

Junge, Junge: Du kennst doch sicher den Spruch „2 Anwälte = 3 Meinungen". Die Rechtsauslegung selbst des dünnen Grundgesetzes und vor allem die Güterabwägung ist manchmal nicht eindeutig - und falls doch, dann gern mal fehlerbehaftet (siehe oben).

Deshalb gibt es ja die Trennung von Gesetzgebung, Exekutive, Rechtsprechung - letztere in Instanzen. Und eben Gesetze und Verordnungen, die vor dem BVerfassG durchfallen.

Aber 2G? Hehe. Die wirklich von den Einschränkungen betroffenen können sich impfen lassen. Das ist der sicherste und effektivste Weg auf dem die Rechte aus Art. 2 Absatz 2 „minimalinvasiv“ gewahrt werden. Wer sich unter Berufen auf Art. 2 Absatz 1 GG dagegen entscheidet, der entscheidet sich eben selbst dazu, auf ein paar andere Freiheitsrechte zu verzichten. Gesundheit und Leben wiegen sehr sehr schwer.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.11.2021 18:15).

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