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Avatar von Humanliberal
  • Humanliberal

mehr als 1000 Beiträge seit 10.04.2018

Nicht mal eine Frage können sie hier schreiben?

Aber 2G? Hehe. Die wirklich von den Einschränkungen betroffenen können sich impfen lassen. Das ist der sichere und effektive Weg auf dem die Rechte aus Art. 2 Absatz 2 „minimalinvasiv“ gewahrt werden. Wer sich unter Berufen auf Art. 2 Absatz 1 GG dagegen entscheidet, der entscheidet sich eben dazu, auf ein paar Freiheitsrechte zu verzichten. Gesundheit und Leben wiegen sehr sehr schwer.

Genau, die Opposition in Russland kann ja auch die Meinung ändern, dann kommen die aus dem Gefängniss frei, super oder?

Ich bin weder infiziert noch infektiös und auf pure Vermutung darf gar keine Einschränkung passieren, ganz egal, was wie schwer wiegt.
Punkt, Ende.

Nein, niemand kann sich durch Unterlassung eines medizinischen Eingriffs für den Grundrechtsentzug entscheiden, in welchem Schmalspurforum haben Sie das denn aufgeschnappt?

Mir ist das zu absurd mit Ihnen, ich beende das jetzt hier.

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