2. Grundbestand an Kenntnissen, Wissen, der als Voraussetzung für etwas gilt; Anfangsgründe:
das gehört zum Einmaleins des Politikers, der Buchführung.
2. Grundbestand an Kenntnissen, Wissen, der als Voraussetzung für etwas gilt; Anfangsgründe:
das gehört zum Einmaleins des Politikers, der Buchführung.