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  • tertium non datur

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2001

OT

Erkennender schrieb am 23.03.2018 09:54:

Deutsches Recht ist ein Selbstbedienungsladen für Anwälte. Eine Art ABM für Leute, welche die Voraussetzungen für ein sinnvolles Studium nicht mitbringen.

Wenn deutsches (aka römisches) Recht schon als Selbstbedienungsladen für Anwälte gesehen wird: Was ist dann in diesem Sinne anglikanisches Recht?

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