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  • MichaelDi

943 Beiträge seit 08.11.2016

Re: Was meinen Sie mit

Ich schreibe aber nicht von Luxusleistungen für wenige - oder minimale Zubrote - sondern von Ordnungen, die die weitaus meisten Bürger wählen bzw. mitmachen, um abgesichert zu sein. Die sie sehr oft als pflichtig betrachten.

Die Alternative, keine AL-Versicherung zu haben, bedeutet, bei Arbeitslosigkeit gar nichts zu bekommen - bis eventuelles Vermögen aufgebraucht ist und man Hartz4-artige Leistungen unter strammer Vermittlung von lausiger Arbeit bekommt. Die weitaus meisten Menschen dürften diese Ordnung als Pflicht, u.a. der Familie gegenüber, betrachten.

Die Pensionsordnung, die ich nannte, hält zumindest die breite Mittelschicht ebenfalls für obligatorisch, um ihren Lebensstandard im Alter halbwegs zu halten. Es gibt alternative, rein private Versicherungsordnungen - aber so oder so muss etwas dazukommen. Gewöhnliches Sparen wird hart besteuert. Auch wenn die Leistungen der öffentlichen Rente aus deutscher Sicht auf dem Papier okay aussehen, sind sie nach Steuern, Vollzahler-Ausgaben für Medizin, Brillen, Zahnarzt und dem hohen Preisniveau allgemein eher knapp.

Was Autos angeht, sprechen wir nicht nur von einer höheren Mehrwertsteuer, sondern um eine Registrierungsabgabe von weiteren ca. 150% des Anschaffungswertes (abhängig vom Autotyp). Die kann man durch Lebenszeitverlängerungen niemals einholen. Rentner können sich oft kein Auto leisten, von Studenten und Zweitwagen in der Familie ganz abgesehen.

Mir sind Ihre Betrachtungen Dänemarks etwas zu rosenrot gefärbt. Aber tendeziell gebe ich Ihnen schon recht. Deutschland hinkt auch im Bereich des Sozialstaats der Zeit hinterher. Man denke nur an die völlig ungeklärte Finanzierung in der Zukunft, an Ansprüche nach Scheidungen, an Vereinbarkeit von Familie und Beruf, an die künstliche Vielfalt der Krankenversicherungen mit ihren hohen Verwaltungskosten, an die Beamtenversorgung (wegen der Höhe im Vergleich zur Rente, darunter in spezielleren Lebenslagen, aber auch wegen vieler Details wie praktischen Eheverboten für Witwen und Witwer usw.).

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