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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Re: Weil es Meinung ist

AnnaHo schrieb am 26.09.2024 12:16:

Nun, dann für den Juristen:
Artikel 10 des Grundgesetzes: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Punkt 8.3. Änderung der Nutzungsbedingungen bezgl. "kriminelle Aktivitäten" wird künftig (KI-basiert) auch Meinungen wegsperren, welche nicht den Narrativen genügen. Man vergleiche hierzu bspw. Klagen von Grünen Politikern.

Man sieht, du hast nur gefährliches Halbwissen, wenn es um dieses Thema geht. Da schmeißt du gerade zwei völlig unterschiedliche Dinge zusammen. Denn wie ich bereits schrieb, muss es dafür eine Anordnung von den zuständigen Justizbehörden geben, was nichts anderes als ein Gerichtsbeschluss bzw. eine gerichtliche Anordnung ist.
Zudem hat Art. 10 GG keine Bedeutung, wenn es ein öffentlich einsehbarer Post ist. Unabhängig davon, dass Art. 10 GG nicht nur aus Abs. 1 besteht.

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