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  • Klaus Fricke (e21357f5)

6 Beiträge seit 16.11.2021

Re: Bitte auf die Begriffe achten!

"die Jüdin Nora Mattaliano-Hodys die Rudolf sexuelle Dienstleistungen liefern musste"
(Hvhbg. K.F.)

Die Bezeichnung "sexuelle Dienstleistung", die Herr Suchsland für das wählt, was Frau Mattaliano-Hodys im Kontakt zu Herrn Höß erlebt hat, ist, so denke ich, unbedacht, jedenfalls unangemessen.

Soweit Frau Mattaliano-Hodys nicht glaubhaft bezeugt hat, dass sie Herrn Höß sexuelle Dienstleistungen hat zukommen lassen (dass sie also zum Erwerb ihres Lebensunterhaltes in Freiheit Sex verkauft hat), gehe ich davon aus, dass es sich um sexuellen Missbrauch unter Androhung eines empfindlichen Übels, um (kommerzialisierte) Vergewaltigung gehandelt hat (https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/meta-objekt/prostitution--sex-arbeit-arbeitsausbeutung-menschenhandel-oder-kommerzialisierte-vergewaltigung-anmerkung-zum-prostituiertenschutzgesetz-entwurf/887terredesfemmes).

Sobald einvernehmensfreier Zwang (in Abgrenzung zu den einvernehmlichen "Zwangs" Praktiken des BDSM) ausgeübt wird, handelt es sich, so verstehen das Sexarbeitsverbände, nicht um eine sexuelle Dienstleistung, sondern um sexuellen Missbrauch, um kommerzialisierte Vergewaltigung.

Das, was Frau Mattaliano-Hodys erleben musste, als sexuelle Dienstleistung zu bezeichnen, ist eine Verharmlosung des Geschehens, die zudem antisemitische Konnotationen enthalten könnte. (Assoziationshintergrund wäre das antisemtische Stereotyp der "jüdischen Schlampe", siehe: Wilhelm Schwendemann, Christian Stahmann (Hg.), Antisemitismus an Schulen - Analysen und Prävention, Reihe: Erinnern und Lernen. Texte zur Menschenrechtspädagogik, Münster 2023, Seite 29).

Der Gebrauch des Begiffs sexuelle Dienstleistung ist in diesem Zusammenhang zugleich eine Abwertung der Menschen, die ihre Tätigkeit als sexuelle Dienstleistungen definieren und sich in diesem Sinne in Sexarbeitsverbänden organisieren bzw. mit diesen sympathisieren und denen die Gesetzgebung Schutzrechte wegen der Erfahrung von Diskriminierung zugesteht. ("... weil zu berücksichtigen ist, dass Personen, die sich in diesem Bereich betätigen, auch weiterhin in ihrem Alltagsleben zahlreichen diskriminierenden Erfahrungen ausgesetzt sind, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf, S. 98)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.03.2024 12:34).

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