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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

Ganz konfus wirds aber, wenn man in diesem Zusammenhang die Frage stellt........

Sprachlich erscheint es mir jedoch sehr suspekt, weshalb hier immer von einem Existenzrecht die Rede ist.

Man spricht ja auch nicht vom Existenzrecht für Deutschland oder England.

(Zitatende)

Ganz konfus wirds aber, wenn man in diesem Zusammenhang die Frage stellt, ob das "Großdeutsche (nationalsozialistische) Deutsche Reich" ein "Existenzrecht" hatte.
Und wie sowohl eine positive als auch eine negative Antwort "gerechtfertigt" wird.

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