marasek schrieb am 18.06.2021 12:43:
Es gibt übrigens noch eine weitere Gruppe, die das Völkerrecht wie absolut gültiges Recht auslegt: die Reichsbürger. Deren ganze Argumentation fußt darauf, dass ein Staat wie das Deutsche Reich Zutun des Staates selbst (z. B. Auflösung) nicht einfach verschwinden kann und deshalb bis heute existiert.
Das ist offizielle BRD-Staatsdoktrin.
CSU-Führer Waigel 1989:
"Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind."
https://www.youtube.com/watch?v=4Pww5dUxDW4
"Das deutsche Schweigen betrifft das dem vereinten Deutschland ins
Rückgrat injizierte Kondensat der aberwitzigen Interpretation der
rechtlichen Situation des aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangenen
Deutschland durch Politik und Justiz des westdeutschen
Nachkriegsstaates. Der Name dieses Giftes ist Deutschlanddoktrin.
Gerichtet ist es gegen die Akzeptanz des 8. Mai 1945, des Tages der
bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht des Dritten Reiches vor
den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition, des Tages also der
Debellation des Deutschen Reiches, die seinen uneingeschränkten
Souveränitätsverlust bedeutet und den Übergang der Verantwortung für
Deutschland als Ganzes an die Siegermächte zur Folge hatte. Der
Leugnung dieser jenseits der bundesdeutschen Grenzen von keiner Seite
in Frage gestellten Gegebenheiten dient das staatsrechtliche
Konstrukt, das bis auf den heutigen Tag verpflichtende Grundlage der
Beziehung Deutschlands zu seinen europäischen Nachbarn ist. Es setzt
an die Stelle der Anerkennung der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs
die Behauptung der Fortexistenz des Deutschen Reiches – gemeint ist
das von 1871 – über den 8. Mai 1945 hinaus als eines Gebildes, mit
dem die Bundesrepublik in staatlicher Hinsicht identisch, in
territorialer und personeller Hinsicht dagegen umständehalber
lediglich teilidentisch sei und dessen aktuelle Handlungsunfähigkeit
den Staatsorganen der Bundesrepublik jegliches Handeln verbiete, das
einem Handeln des Reiches, sollte dieses dereinst seine
Handlungsfähigkeit wiedererlangen, vorgreift."
http://www.sopos.org/aufsaetze/429a0f8f5fb52/1.phtml