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  • asxdef

mehr als 1000 Beiträge seit 29.09.2007

Re: "Existenzrecht" ...

DJ Holzbank schrieb am 19.06.2021 00:13:

Es gibt keinen völkerrechtlichen Begriff des "Existenzrechts",

Natürlich gibt es den.

Beispiel:

"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

https://unric.org/de/charta/#kapitel1

"territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit " = Existenzrecht

Staaten erkennen - oftmals notgedrungen - die Existenz anderer Staaten an, nicht aber ihr "Existenzrecht". Die BRD hat beispielsweise Anfang der 1970-er Jahre, im Zuge der Aufnahme beider deutschen Staaten in die UNO, die Existenz der DDR anerkannt, aber ganz sicher nicht ihr "Existenzrecht".

Nur weil die BRD nicht das Existenzrecht der DDR anerkannt hat, gibt es kein Existenzrecht?

Mit Logik bist du komplett überfordert.

Gegenfrage: Herr Korinth, erkennen Sie denn das "Existenzrecht" der Staaten Katalonien, Baskenland, West-Sahara, Schottland, Tibet, Palästina, Quebec, Lakota, Volksrepublik Donezk, Volksrepublik Lugansk, Kosovo, Transnistrien, Süd-Ossetien, Kurdistan etc. an?
Ist egal, oder?

Das sind alles keine Staaten. Da gibt es nichts anzuerkennen.

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