asxdef schrieb am 20.06.2021 13:04:
Propeller15 schrieb am 19.06.2021 11:51:
asxdef schrieb am 19.06.2021 11:35:
"territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit " = Existenzrecht
Falsch. territoriale Unversehrtheit betrifft die EXISTENZ. Selbst wenn man die territioriale Unversehrtheit in Frage stellen würde (Provinz X möchte ICH von DIR) dann wäre immer noch nicht die EXistenz betroffen.
"Existenzrecht" ist Geschwurbel. Das Einführen einer Bedingung ohne "Gegenleistung"
Laut UN-Charta sind alle Mitglieder zur Achtung der territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit der anderen Mitglieder gezwungen.
Ergo sind sie mit anderen Worten gezwungen, die Existenz der anderen Mitglieder anzuerkennen, vulgo haben diese ein Existenzrecht.
Eigentlich gar nicht so schwer, oder?
Folgt man deiner Logik, so stellt sich die Frage, warum trotz häufiger Missachtung der territorialen Unversehrtheit und des Souveränitätsrechts in keinem anderen Fall der rund 200 existierenden Staaten von "Existenzrecht" die Rede ist.
Das ist vielmehr ein Begriff, der ausschließlich mit Israel verknüpft ist.