Chabon schrieb am 18.06.2021 14:18:
In dem, was du als Beleg für ein "völkerrechtlich begründetes Existenzrecht" anführst, kommt weder das Wort "Existenzrecht" noch das Wort "Völkerrecht" vor.
Lesen ist nicht so Dein Ding, oder?
Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium (ugs. manchmal auch nur schlicht als Land bezeichnet) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt [..]