Karolis schrieb am 18.06.2021 13:54:
„Rechte“ werden als etwas angesehen, was vom Himmel fällt, wo magische Kräfte irgend etwas bewirken. Das ist natürlich nicht so.
Jedes Recht kann nur existieren als eine Pflicht von anderen. Am Beispiel des „Rechts auf Leben“ bedeutet das eine Pflicht für alle anderen, auf Tötungen zu verzichten und die Pflicht, andere an Tötungen zu hindern.
Rechte können nur existieren in dem Rahmen, in dem andere diese Rechte garantieren und durchsetzen. Rechte und (korrespondierende) Pflichten entstehen immer gleichzeitig, meist durch Willenserklärungen, die oft zu Verträgen führen.
Das Existenzrecht Israels ist also nichts anderes, als die Selbstverpflichtung anderer, Israel nicht zu zerstören. Und natürlich ist lein Staat oder Mensch gezwungen, sich selbst diese Pflicht aufzuerlegen.
Andererseits kann aber auch Israel selbst andere daran hindern, es zu zerstören. Es sei denn, jemand würde Israel daran hindern. Das Selbstverteidigungsrecht eines jeden Menschen und Staates ist allerdings ein sehr weit reichender Konsens…
Recht wird gesetzt durch Gewalt, es ist kodifizierte Gewalt.
Das schließt ein den Fall daß die Mehrheit die größere Gewalt hat.
Strittig ist der Rahmen, hier die Grenzen des Staates Israel.
Bzw das Handeln der Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten das durch Siedlerkolonialismus und Apartheit die einheimische Bevölkerung vertreiben will.
Im übrigen beansprucht Israel als "jüdischer" Staat Schutzmacht aller Juden weltweit zu sein und schafft im Inneren zwei Klassen von Bürgern, jüdische und solche minderen Rechts.
In Döland verwirren zusätzlich Geschichte und Staatsräson.
https://www.youtube.com/watch?v=YQZEdvdr-aE#17:15_Decker_rasiert_einen_Antideutschen