„Rechte“ werden als etwas angesehen, was vom Himmel fällt, wo magische Kräfte irgend etwas bewirken. Das ist natürlich nicht so.
Jedes Recht kann nur existieren als eine Pflicht von anderen. Am Beispiel des „Rechts auf Leben“ bedeutet das eine Pflicht für alle anderen, auf Tötungen zu verzichten und die Pflicht, andere an Tötungen zu hindern.
Rechte können nur existieren in dem Rahmen, in dem andere diese Rechte garantieren und durchsetzen. Rechte und (korrespondierende) Pflichten entstehen immer gleichzeitig, meist durch Willenserklärungen, die oft zu Verträgen führen.
Das Existenzrecht Israels ist also nichts anderes, als die Selbstverpflichtung anderer, Israel nicht zu zerstören. Und natürlich ist lein Staat oder Mensch gezwungen, sich selbst diese Pflicht aufzuerlegen.
Andererseits kann aber auch Israel selbst andere daran hindern, es zu zerstören. Es sei denn, jemand würde Israel daran hindern. Das Selbstverteidigungsrecht eines jeden Menschen und Staates ist allerdings ein sehr weit reichender Konsens…