yossarian schrieb am 25. November 2006 18:28
> Schließlich ist es so: In Deutschland ist es verboten, eigene
> Verbrechen zu vermarkten. So ist es z.B. einem Bankräuber nicht
> gestattet, Film- und Fernsehrechte an seinem Überfall zu verkaufen.
H, Armin Mewes hat meines Erachtens seine Persönlichkeitsrechte
soweit durchgesetzt, dass der Film Rotenburg nicht gezeigt werden
durfte.
Man kann also insofern auf Grund von Persönlichkeitsrechten
verhindern, dass es anderweitig vermarktet wird, was man getan hat.
Und zynisch betrachtet ist die Behandlung von Opfern in der
Gesellschaft auf einem so armseligen Stand angekommen, dass es
beinahe besser ist, sich selbst zu vermarkten um Geld für Therapien
etc. zu haben. Oder wofür auch immer.
> Schließlich ist es so: In Deutschland ist es verboten, eigene
> Verbrechen zu vermarkten. So ist es z.B. einem Bankräuber nicht
> gestattet, Film- und Fernsehrechte an seinem Überfall zu verkaufen.
H, Armin Mewes hat meines Erachtens seine Persönlichkeitsrechte
soweit durchgesetzt, dass der Film Rotenburg nicht gezeigt werden
durfte.
Man kann also insofern auf Grund von Persönlichkeitsrechten
verhindern, dass es anderweitig vermarktet wird, was man getan hat.
Und zynisch betrachtet ist die Behandlung von Opfern in der
Gesellschaft auf einem so armseligen Stand angekommen, dass es
beinahe besser ist, sich selbst zu vermarkten um Geld für Therapien
etc. zu haben. Oder wofür auch immer.