Samtiger schrieb am 14. März 2006 15:58
> Selbstverständlich haben sie das Verkehrsnetz im Kopf und finden sich
> auch noch mit schweren Verätzungen von Haut und Lunge problemlos
> zurecht ohne die Passanten zu stören.
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen:
...
1. Personen, die unter Einfluss geistiger Getränke oder anderer
berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
...
http://www.bvg.de/index.php/de/Common/Document/field/file/id/1368
Ob so eine Verätzung berauschend ist - weiß ich nicht, aber irgendwie
unter Einfluss stehend könnte man das schon nennen. - Also: Taxi
nehmen!
> Selbstverständlich haben sie das Verkehrsnetz im Kopf und finden sich
> auch noch mit schweren Verätzungen von Haut und Lunge problemlos
> zurecht ohne die Passanten zu stören.
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen:
...
1. Personen, die unter Einfluss geistiger Getränke oder anderer
berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
...
http://www.bvg.de/index.php/de/Common/Document/field/file/id/1368
Ob so eine Verätzung berauschend ist - weiß ich nicht, aber irgendwie
unter Einfluss stehend könnte man das schon nennen. - Also: Taxi
nehmen!