nicht "die Ärzte" haben mit den Kassen die Abrechnungsbeträge vereinbart, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen, beides Einrichtungen des öffentlichen Rechts, und in der KV sind Kassenärzte Zwangsmitglieder.
Dazu wird völlig das Sozialgesetzbuch ausser Acht gelassen, in dem steht: Für Kassenpatienten reicht Behandlung nach WANZ: wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig.
Und auf mehr hat man halt keinen Anspruch. Ausser man bezahlt privat.