Eine Honorardeckelung existiert nur für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Vereinfacht gesagt wird an die Gesamtheit der ambulanten Ärzte über die KVen ein bestimmter Betrag ausgezahlt. Wenn die abgerechneten Leistungen aller Ärzte diesen übersteigen, wird allen Ärzten nur ein entsprechender Prozentsatz der von ihnen abgerechneten Leistungen ausgezahlt.
Das hat nichts mit Fallpauschalen zu tun, genauso wenig übrigens wie IGEL-Leistungen. Sie müssten also Mal genauer erklären, welche Deckung Sie meinen und wie Sie daraus die Verbindung zu Fallpauschalen herleiten.