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  • Fiend_THeyde

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Der Bundestag hat nicht das Grundgesetz zu beschließen...

Weserpirat schrieb am 27. Oktober 2014 19:38

> Bundstag und Regierung so beschliessen daß Karlsruhe eben nicht
> soviel Auslegungsspielraum hat.

, sondern _die Regierung_ hat sich an das Grundgesetz so zu halten,
dass Klagen vor dem Verfassungsgericht unnötig sind!

Und nicht Karlsruhe ist das Problem, wenn sich _die Regierung_ soviel
Auslegungsspielraum anmasst, dass das Verfassungsgericht angerufen
werden muss, um die schlimmsten Auswüchse zumindest zu begrenzen,
was, nebenbei gesagt, tendenziell immer seltener gelingt!

Greets 


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