Weserpirat schrieb am 27. Oktober 2014 19:38
> Bundstag und Regierung so beschliessen daß Karlsruhe eben nicht
> soviel Auslegungsspielraum hat.
, sondern _die Regierung_ hat sich an das Grundgesetz so zu halten,
dass Klagen vor dem Verfassungsgericht unnötig sind!
Und nicht Karlsruhe ist das Problem, wenn sich _die Regierung_ soviel
Auslegungsspielraum anmasst, dass das Verfassungsgericht angerufen
werden muss, um die schlimmsten Auswüchse zumindest zu begrenzen,
was, nebenbei gesagt, tendenziell immer seltener gelingt!
Greets
> Bundstag und Regierung so beschliessen daß Karlsruhe eben nicht
> soviel Auslegungsspielraum hat.
, sondern _die Regierung_ hat sich an das Grundgesetz so zu halten,
dass Klagen vor dem Verfassungsgericht unnötig sind!
Und nicht Karlsruhe ist das Problem, wenn sich _die Regierung_ soviel
Auslegungsspielraum anmasst, dass das Verfassungsgericht angerufen
werden muss, um die schlimmsten Auswüchse zumindest zu begrenzen,
was, nebenbei gesagt, tendenziell immer seltener gelingt!
Greets