rensseak schrieb am 28. Oktober 2014 11:28
> ....ob das BVerfG nicht schon selber verfassungswidrig ist.
Schon - aber es geht ja gar nicht um die Verfassung, sondern, wie wir
gelesen haben, um ein 'Staatswohl', das die Verfassung gar nicht
kennt. Vielleicht sollte man das Verfassungsgericht einfach in
'Staatswohlgericht' umbenennen. Damit wäre dann auch der geheime
Zusatz zu GG 1 erklärt ("Das Nähere regelt ein US-Amerikanisches
Geheimgesetz").
> ....ob das BVerfG nicht schon selber verfassungswidrig ist.
Schon - aber es geht ja gar nicht um die Verfassung, sondern, wie wir
gelesen haben, um ein 'Staatswohl', das die Verfassung gar nicht
kennt. Vielleicht sollte man das Verfassungsgericht einfach in
'Staatswohlgericht' umbenennen. Damit wäre dann auch der geheime
Zusatz zu GG 1 erklärt ("Das Nähere regelt ein US-Amerikanisches
Geheimgesetz").