Etwa wegen dem Zeitverlust, den eine Abstimmung bedeuten würde? Das
wäre ein Thema, wenn die Bundeswehr aus diesem Grunde ein einziges
mal zu spät gekommen wäre und noch beim Essenfassen, während Tommies
und GIs längst im Schützengraben liegen. Nie passiert, also auch kein
Thema.
Nein, man rechnet offenbar mit Einsätzen, die das Parlament wohl
ablehnen würde, an denen aber trotzdem teilgenommen werden "muss".
Und genau hier liegt der Hund begraben: genau in diesen Fällen ist es
absolut unverzichtbar, dass das Parlament abstimmt. Die Frage über
Krieg und Frieden ist die wichtigste überhaupt und die liegt in der
Hand der gewählten Vertreter.
Es ist dies haarscharf das Gegenteil dessen, was das
Verfassungsgericht bislang entschieden hat. Über den Irak-Krieg wurde
nicht abgestimmt und zwar weil die Schröder-Regierung ja nicht
teilnehmen wollte, was sie selbst entscheiden darf. Dann aber hat die
Regierung bei der Luftüberwachung in der Türkei teilgenommen und
wurde dafür nachträglich an den Pranger gestellt:
"Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied 2005[52]: Gegen den
Irakkrieg „bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im
Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende
Völkerrecht.“ Gleiches gelte für die deutschen
„Unterstützungsleistungen“. So urteilte das BVerwG, „eine Beihilfe zu
einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches
Delikt“. Das BVerwG geht in seiner Urteilsbegründung sogar weiter und
spricht davon, dass der „neutrale Staat“ völkerrechtlich gehalten
sei, „jede Verletzung seiner Neutralität, wenn nötig mit Gewalt,
zurückzuweisen“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte 2008,
dass die damalige Bundesregierung das Beteiligungsrecht des
Bundestags verletzt hat, als sie ohne Zustimmung des Parlaments
deutsche Soldaten zur NATO-Luftüberwachung in der Türkei einsetzte."
http://de.wikipedia.org/wiki/Irakkrieg
An genau diesen Grundsätzen will man jetzt rütteln. Warum? Man sah
das ganze Jahr 2014 über ein hochaggresive NATO, die im
Ukraine-Konflikt stets krassen Fanatismus an den Tag legte. Überhaupt
spricht es generell gegen diese Organisation, wenn ein derart
peinlicher Trottel wie dieser Rasmussen Generalsekretär werden kann.
Wir sind äußerst froh darum, dass der NATO noch gewisse Fesseln
angelegt sind und natürlich, dass der Konflikt ohne direkte
Beteiligung der NATO über die Bühne ging. Genau deswegen ist die
Fassung von 2008 heute noch viel wichtiger denn je. Exakt dabei muss
es bleiben.
An diesem Punkt muss noch entschieden mehr kommen. Die jetzigen
Proteste sind viel zu harmlos. Ich finde, das wäre auch mal ein
Topic, um die wirklich starke Anti-Maidan Fraktion auf die Straße zu
bringen. Diesmal ohne Antisemiten, (Elsässer, Mährholz, Ken) dann
wird was draus.
Gruß Artur
wäre ein Thema, wenn die Bundeswehr aus diesem Grunde ein einziges
mal zu spät gekommen wäre und noch beim Essenfassen, während Tommies
und GIs längst im Schützengraben liegen. Nie passiert, also auch kein
Thema.
Nein, man rechnet offenbar mit Einsätzen, die das Parlament wohl
ablehnen würde, an denen aber trotzdem teilgenommen werden "muss".
Und genau hier liegt der Hund begraben: genau in diesen Fällen ist es
absolut unverzichtbar, dass das Parlament abstimmt. Die Frage über
Krieg und Frieden ist die wichtigste überhaupt und die liegt in der
Hand der gewählten Vertreter.
Es ist dies haarscharf das Gegenteil dessen, was das
Verfassungsgericht bislang entschieden hat. Über den Irak-Krieg wurde
nicht abgestimmt und zwar weil die Schröder-Regierung ja nicht
teilnehmen wollte, was sie selbst entscheiden darf. Dann aber hat die
Regierung bei der Luftüberwachung in der Türkei teilgenommen und
wurde dafür nachträglich an den Pranger gestellt:
"Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied 2005[52]: Gegen den
Irakkrieg „bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im
Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende
Völkerrecht.“ Gleiches gelte für die deutschen
„Unterstützungsleistungen“. So urteilte das BVerwG, „eine Beihilfe zu
einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches
Delikt“. Das BVerwG geht in seiner Urteilsbegründung sogar weiter und
spricht davon, dass der „neutrale Staat“ völkerrechtlich gehalten
sei, „jede Verletzung seiner Neutralität, wenn nötig mit Gewalt,
zurückzuweisen“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte 2008,
dass die damalige Bundesregierung das Beteiligungsrecht des
Bundestags verletzt hat, als sie ohne Zustimmung des Parlaments
deutsche Soldaten zur NATO-Luftüberwachung in der Türkei einsetzte."
http://de.wikipedia.org/wiki/Irakkrieg
An genau diesen Grundsätzen will man jetzt rütteln. Warum? Man sah
das ganze Jahr 2014 über ein hochaggresive NATO, die im
Ukraine-Konflikt stets krassen Fanatismus an den Tag legte. Überhaupt
spricht es generell gegen diese Organisation, wenn ein derart
peinlicher Trottel wie dieser Rasmussen Generalsekretär werden kann.
Wir sind äußerst froh darum, dass der NATO noch gewisse Fesseln
angelegt sind und natürlich, dass der Konflikt ohne direkte
Beteiligung der NATO über die Bühne ging. Genau deswegen ist die
Fassung von 2008 heute noch viel wichtiger denn je. Exakt dabei muss
es bleiben.
An diesem Punkt muss noch entschieden mehr kommen. Die jetzigen
Proteste sind viel zu harmlos. Ich finde, das wäre auch mal ein
Topic, um die wirklich starke Anti-Maidan Fraktion auf die Straße zu
bringen. Diesmal ohne Antisemiten, (Elsässer, Mährholz, Ken) dann
wird was draus.
Gruß Artur