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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Rosinenpickerei aus der UN Resolution

Da informiert uns Herr Wahl aber sehr selektiv über den Inhalt der UN Resolution, der er doch vorgeblich zustimmt:

Dementsprechend fordert die Resolution der UN-Vollversammlung ES 11/1 vom 2. März 2022, in der 141 der 191 UN-Mitglieder "auf das Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine" verurteilen, zugleich "die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel."

Irgendwie sind ihm dabei aber diejenigen Punkte der Resolution flöten gegangen, die seinem Narrativ entgegenstehen:

1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich ihrer Hoheitsgewässer;
2. ...
3. verlangt, dass die Russische Föderation ihre Gewaltanwendung gegen die
Ukraine sofort einstellt und jede weitere rechtswidrige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jedweden Mitgliedstaat unterlässt
;
4. verlangt außerdem, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht;
5. missbilligt die Entscheidung der Russischen Föderation vom 21. Februar 2022
im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine als eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit und der Souveränität der Ukraine und als mit den Grundsätzen der Charta unvereinbar;
6. verlangt, dass die Russische Föderation die Entscheidung im Zusammenhang
mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine unverzüglich und bedingungslos rückgängig macht
;
7. fordert die Russische Föderation auf, sich an die in der Charta und in der Erklä-
rung über freundschaftliche Beziehungen1 verankerten Grundsätze zu halten;
8. fordert die Parteien auf, sich an die Minsker Vereinbarungen zu halten und in
den einschlägigen internationalen Rahmen, einschließlich des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe, konstruktiv auf deren vollständige Durchführung hinzuwirken;
9. verlangt, dass alle Parteien den sicheren und ungehinderten Durchlass zu Zielen
außerhalb der Ukraine gestatten und den raschen, sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfebedürftigen in der Ukraine erleichtern, dass sie Zivilpersonen, einschließlich des humanitären Personals, und Menschen in verletzlichen Situationen, darunter Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker, Migrantinnen und Migranten und Kinder, schützen und die Menschenrechte achten;
10. missbilligt die Beteiligung von Belarus an dieser rechtswidrigen Gewaltanwen-
dung gegen die Ukraine und fordert das Land auf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen;
11. verurteilt alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts sowie alle Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe und fordert alle Parteien auf, die einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, einschließlich der Genfer Abkommen von 19492 und des Zusatzprotokolls I von 19773, soweit anwendbar, strikt einzuhalten und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, und verlangt in dieser Hinsicht ferner, dass alle Parteien die Schonung und den Schutz des gesamten Sanitätspersonals und ausschließlich
medizinische Aufgaben wahrnehmenden humanitären Personals, seiner Transportmittel und Ausrüstung sowie der Krankenhäuser und anderer medizinischer Einrichtungen gewährleisten;
12. verlangt, dass alle Parteien ihren nach dem humanitären Völkerrecht bestehen-
den Verpflichtungen vollständig nachkommen, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schonen, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Gegenstände weder anzugreifen noch zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen und humanitäres Personal und für humanitäre Hilfseinsätze verwendete Sendungen zu schonen und zu schützen;
13. ersucht den Nothilfekoordinator, 30 Tage nach der Verabschiedung dieser Re-
solution einen Bericht über die humanitäre Lage in der Ukraine und über die humanitären Maßnahmen vorzulegen;
14. ...;
15. begrüßt und fordert nachdrücklich die fortgesetzten Anstrengungen des Generalsekretärs, von Mitgliedstaaten, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organisationen zur Unterstützung der Deeskalation der aktuellen Situation sowie die Anstrengungen der Vereinten Nationen, namentlich des Krisenkoordinators der Vereinten Nationen für die Ukraine, und humanitärer Organisationen zur Bewältigung der humanitären Krise und der Flüchtlingskrise, die durch
die Aggression der Russischen Föderation entstanden sind

https://www.un.org/depts/german/gv-notsondert/a-es11-1.pdf

Die Resolution machte also sehr deutlich, dass die Vereinten Nationen auf der territorialen Unversehrtheit der Ukraine beharren. Nun ist die Situation inzwischen von Russland durch die formale Annektion ukrainischer Gebiete weiter eskaliert worden und die Welt (aber anscheinend nicht Herr Wahl) ist inzwischen darüber informiert, welche Folgen die russische Besatzung für die Zivilbevölkerung mit sich bringt.

Somit ist es nur in sich schlüssig, dass Herr Wahl als einziges Kriegsziel die "Durchsetzung völkerrechtlicher Standards" ausmacht. Kein einziges Wort über die Motivation der Ukrainerinnen und Ukrainer, sich gegen die Eroberung ihres Landes durch Russland zur Wehr zu setzen. Es sind ja für ihn nur Marionetten, deren Wünsche unmaßgeblich sind.

Letztlich ist sein Fazit, um des lieben Friedens willen doch Mord, Folter, Vergewaltigungen und Verschleppungen zu akzeptieren.

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