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  • Philipp Müller_952

123 Beiträge seit 08.10.2015

Unschuldsvermutung

Opferschutz? Ja, bitte!
Sensibler Umgang mit sexueller Gewalt? Ja, bitte!

Und trotzdem kann ich nicht verstehen, wie jemand auf die Idee kommen kann, dann hinter die Unschuldsvermutung zurück zu fallen. Wenn es irgendeine juristisch-zivilisatorische Errungenschaft gibt, dann diese.
In diesem Sinne kann ich nicht nachvollziehen wie überhaupt irgendwer das Prinzip Definitionsmacht verfolgen kann (also die Vorstellung das das vermeintliche Opfer so geschützt werden muss, dass der angebliche Täter als schuldig bis zum Beweis des Gegenteils angesehen wird).

Wobei ein ähnliches Prinzip bei Polizisten und anderen, mit Autorität versehenen, Amtsträgern auftritt: Stehen diese vor Gericht (ob als Zeuge oder Angeklagter), dann wird ihnen in der Regel eine höhere Glaubwürdigkeit als dem Durchschnittsbürger zugesprochen alleine aufgrund ihrer Stellung.

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