Lord Andre schrieb am 22.09.2019 11:32:
... ist mMn. eines der wesentlichen Probleme der Medien, denn wenn man sich die Vergangenheit anguckt, stellt man fest, dass daraus kein investigativer Journalismus, sondern Meinungsmache und Propaganda entsteht. Das Problem in diesem Gebilde ist, dass die Journalisten sich nicht investigativ eines Themas annehmen, um ein bestimmtes Problem öffentlich zu machen, sondern in der Regel von "Quellen" mit bestimmten Informationen regelrecht gefüttert werden, die sie dann dankbar annehmen, um einfach nur irgendwelche empörenden Artikel zu schreiben, die scheinbar investigativ daherkommen.
Win-win für das Vertraulichkeitskartell, der eine hat 'ne Story und der andere die publizistische Verbreitung.
Was das der Allgemeinheit bringt, ist eine andere Frage.
Den Modus Operandi des Pseudo-Investigativ-Journalismus, von Anfang an der Wahrung des Scheins dienend, erleben wir im Informationszeitalter besser. Wir nehmen stärker wahr, wie Pseudo-Journalistik funktioniert. Wort und Bild sind nicht vertrauenswürdig.
Wenn das BVerfG im 1. Rundfunkbeitragsurteil darlegt, "der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt", dann erkennt es das Versagen des "Journalismus"-Gebildes.
Dem unmündigen Teil der Bevölkerung möchte es einen Schutz an die Seite stellen: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Funktion es wie folgt beschreibt:
"Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen (die Fakten und Meinungen auseinanderhalten) die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden."
Die Frage ist: ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk journalistisch tätig im Sinne des BVerfG oder ist auch er Teil des beklagten "Journalismus"-Gebildes?