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529 Beiträge seit 19.10.2001

Ja, mein Fehler...

Der Doctor schrieb am 14. November 2003 16:25

> Peter Parker schrieb am 14. November 2003 15:10
>
> > Übrigens glaube ich nicht, dass jemals ein Verwaltungszwangsverfahren
> > eingesetzt wurde.
> >
> > Wer nicht zahlen will und gute Nerven hat, der muss das auch nicht.
>
> Du glaubst leider falsch. Rückständige Rundfunkgebühren werden von
> den Landesrundfunkanstalten im Wege der Verwaltungsvollstreckung
> beigetrieben; dafür brauchen sie nicht mal Gerichte oder
> Gerichtsvollzieher, als Behörde können sie Vollstreckungsbescheide
> selbst ausstellen und können Landesvollstreckungsbeamte losschicken.
> Lies mal hier:
>
> http://f12.parsimony.net/forum18149/messages/81477.htm
>
> (Suchen nach 'GEZ' ist nicht so praktisch: GEZahlt, GEZeigt, usw.)


Ja, da hast Du natürlich recht.

Was ich meinte war der Auskunftanspruch und dass der
im Zwangsverfahren durchgesetzt werden kann.

Wer angemeldet ist und nicht zahlt, der hat natürlich
ein Problem und bekommt Besuch vom Mann mit dem Kuckuck.

Hab mich wohl unvollständig ausgedrückt.

Gruß

PP

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