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  • Der Doctor

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Rundfunkgebührenbeitreibung in der Praxis

Peter Parker schrieb am 14. November 2003 15:10

> Übrigens glaube ich nicht, dass jemals ein Verwaltungszwangsverfahren
> eingesetzt wurde.

> Wer nicht zahlen will und gute Nerven hat, der muss das auch nicht.

Du glaubst leider falsch. Rückständige Rundfunkgebühren werden von
den Landesrundfunkanstalten im Wege der Verwaltungsvollstreckung
beigetrieben; dafür brauchen sie nicht mal Gerichte oder
Gerichtsvollzieher, als Behörde können sie Vollstreckungsbescheide
selbst ausstellen und können Landesvollstreckungsbeamte losschicken.
Lies mal hier:

http://f12.parsimony.net/forum18149/messages/81477.htm

(Suchen nach 'GEZ' ist nicht so praktisch: GEZahlt, GEZeigt, usw.)

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