> ... kann man als Volk nur ablehnen. (Es sind über 500 Seiten)
Ach ja? Ich nehme mal an, Du hast das Grundgesetz gelesen, ja? Dann
kannst Du mir ja jetzt mit Sicherheit erklären, ob der
Bundespräsident vor Unterzeichnung eines Gesetzes das Recht hat,
dieses materiell zu prüfen, oder ob er auf die Prüfung der formellen
Verfassungsmäßigkeit beschränkt ist.
Oder Du erklärst mir, ob eine landesgesetzliche Regelung durch die
Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes
derogiert und somit unwirksam wird, oder ob die Bundesregelung nur
einen Anwendungsvorrang vor der Landesgesetzlichen genießt und welche
Implikationen die Entscheidung in die eine oder andere Richtung hat.
Oder ob für die Entscheidung über den Auslandseinsatz der Bundeswehr
die Regierung zuständig ist oder das Parlament und woraus sich das
dann ergibt. Oder ob Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG eine Schranken-Schranke
oder ein eigenständiges Grundrecht darstellt.
Oder wir gehen mal auf gesetzliche Ebene: das Gesetz, welches für den
Bürger am leichtesten verständlich sein soll, ist das Strafgesetz.
Jetzt lies mal § 263 Abs. 1 StGB und erkläre mir hinterher, ob es
strafbar ist, in der Kneipe etwas zu bestellen, sich danach zu
überlegen, es nicht zahlen zu wollen, und einfach zu gehen. Die
Lösung verrate ich Dir gerne schon vorher: es ist nicht strafbar.
Ich könnte jetzt noch hundert weitere Beispiele anführen. Deutlich
wird daraus nur eins: durch das Lesen eines Gesetzestextes hat man
noch nichts gewonnen. Du kannst die Normen nie so einfach
formulieren, dass jeder ihren Inhalt versteht. Das muss auch gar
nicht der Anspruch sein. Der Bürger muss nur erahnen können, worum es
geht und wie er sich ungefähr verhalten muss und welche Rechte er hat
bzw. nicht hat. Deine Forderung ist unerfüllbare Utopie.
> Das ist keine Verfassung sondern ein plumper bürokratischer Vertrag
> zur Besitzstandswahrung von Grosskonzernen und Behörden.
Bla bla. Woher nimmst Du das?
> Es wird sogar das unsägliche "Geistige Eigentum" mit
> Verfassungsmässigen Rechten ausgestattet.
Auch wenn Dir das nicht gefallen wird, so wird das "geistige
Eigentum" auch von Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Schau mal
an.
> Damit kann gegen Kinder die
> auf dem Schulhof selbstgemachte CDs tauschen endlich der
> Verfassungschutz eingesetzt werden (Das ist kein Witz!).
Kein Witz, sondern völliger Blödsinn. Woher nimmst Du Deine
Fehlinformationen?
> Wenn ich als Deutscher abstimmen würde gäbe es von mir zu dieser
> Verfassung zwar kein NON aber ganz sicher ein NEIN! (Dankeschön an
> alle Franzosen, gut gemacht!)
Ich bin schon ganz glücklich darüber, dass es in Deutschland keine
Plebiszite gibt. Wegen Leuten, wie Dir, die sich nicht informieren
und anschließend ihr Halb- bis Nichtwissen in die Welt posaunen.
> Wer ist noch gegen diese Pseudoverfassung?
Da findest Du hier sicherlich genug.
Ach ja? Ich nehme mal an, Du hast das Grundgesetz gelesen, ja? Dann
kannst Du mir ja jetzt mit Sicherheit erklären, ob der
Bundespräsident vor Unterzeichnung eines Gesetzes das Recht hat,
dieses materiell zu prüfen, oder ob er auf die Prüfung der formellen
Verfassungsmäßigkeit beschränkt ist.
Oder Du erklärst mir, ob eine landesgesetzliche Regelung durch die
Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes
derogiert und somit unwirksam wird, oder ob die Bundesregelung nur
einen Anwendungsvorrang vor der Landesgesetzlichen genießt und welche
Implikationen die Entscheidung in die eine oder andere Richtung hat.
Oder ob für die Entscheidung über den Auslandseinsatz der Bundeswehr
die Regierung zuständig ist oder das Parlament und woraus sich das
dann ergibt. Oder ob Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG eine Schranken-Schranke
oder ein eigenständiges Grundrecht darstellt.
Oder wir gehen mal auf gesetzliche Ebene: das Gesetz, welches für den
Bürger am leichtesten verständlich sein soll, ist das Strafgesetz.
Jetzt lies mal § 263 Abs. 1 StGB und erkläre mir hinterher, ob es
strafbar ist, in der Kneipe etwas zu bestellen, sich danach zu
überlegen, es nicht zahlen zu wollen, und einfach zu gehen. Die
Lösung verrate ich Dir gerne schon vorher: es ist nicht strafbar.
Ich könnte jetzt noch hundert weitere Beispiele anführen. Deutlich
wird daraus nur eins: durch das Lesen eines Gesetzestextes hat man
noch nichts gewonnen. Du kannst die Normen nie so einfach
formulieren, dass jeder ihren Inhalt versteht. Das muss auch gar
nicht der Anspruch sein. Der Bürger muss nur erahnen können, worum es
geht und wie er sich ungefähr verhalten muss und welche Rechte er hat
bzw. nicht hat. Deine Forderung ist unerfüllbare Utopie.
> Das ist keine Verfassung sondern ein plumper bürokratischer Vertrag
> zur Besitzstandswahrung von Grosskonzernen und Behörden.
Bla bla. Woher nimmst Du das?
> Es wird sogar das unsägliche "Geistige Eigentum" mit
> Verfassungsmässigen Rechten ausgestattet.
Auch wenn Dir das nicht gefallen wird, so wird das "geistige
Eigentum" auch von Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Schau mal
an.
> Damit kann gegen Kinder die
> auf dem Schulhof selbstgemachte CDs tauschen endlich der
> Verfassungschutz eingesetzt werden (Das ist kein Witz!).
Kein Witz, sondern völliger Blödsinn. Woher nimmst Du Deine
Fehlinformationen?
> Wenn ich als Deutscher abstimmen würde gäbe es von mir zu dieser
> Verfassung zwar kein NON aber ganz sicher ein NEIN! (Dankeschön an
> alle Franzosen, gut gemacht!)
Ich bin schon ganz glücklich darüber, dass es in Deutschland keine
Plebiszite gibt. Wegen Leuten, wie Dir, die sich nicht informieren
und anschließend ihr Halb- bis Nichtwissen in die Welt posaunen.
> Wer ist noch gegen diese Pseudoverfassung?
Da findest Du hier sicherlich genug.