Die amerikanische Regierung hat einen Drang zur absoluten Kontrolle.
Und sie möchte die Freiheiten einer Firma wie Google beschränken.
Denn der Globalkonzern nimmt die weltweite Monopolstellung bei der
Filterung der Datenströme ein. Das bedeutet Macht.
Gibt es irgend ein Argument dagegen, Kinder vor Pornografie zu
schützen? Nein. Es ist sogar naturwissenschaftlich erwiesen, dass
pornografische Darstellungen der Entwicklung des kindlichen Gehirns
schaden können. Und gerade das macht die Forderung des amerikanischen
Justizministeriums an die vier großen Betreiber von
Internetsuchmaschinen so perfide, sämtliche Suchbegriffe
herauszugeben, die innerhalb eines Monats im letzten Sommer abgefragt
wurden (SZ vom 24.1.). Das soll helfen, Kinder vor Pornografie zu
schützen. Moralisch und politisch ist das natürlich unbedenklich.
Trotzdem sind die ersten Reaktionen auf den Gerichtsbescheid in
diesen Tagen panisch. Da befürchtet eine kalifornische
Internetnutzerin, ihre harmlose Recherche, was der britische Begriff
rent boy bedeutet, könne schon als kriminell ausgelegt werden, denn
rent boys heißen in England männliche Prostituierte und der Besuch
von Prostituierten ist in den USA eine Straftat.
Ein Fernsehjournalist aus Washington sorgt sich, dass seine
Recherchen für einen Dokumentarfilm über Beschneidungen Verdacht
erregen könne, schließlich sei er auch auf Webseiten mit Abbildungen
nackter Kinder gelandet. Andere sorgen sich, Recherchen über
Terrorismus könnten Verdacht erregen. Bürgerrechtsbewegungen sehen in
dem behördlichen Zugriff auf Suchdaten deswegen auch einen Schritt
zur totalen Überwachung.
Yahoo, Microsoft und AOL haben sich dem Bescheid nun schon gebeugt.
Google weigert sich bislang und ist bereit, mit dieser Weigerung bis
vor den Supreme Court zu gehen. Die Begründungen der
Ministerialbeamten und der drei gefügigen Betreiber klingen
beruhigend. Das Justizministerium habe nur allgemeine Daten
abgefragt, die keine Rückschlüsse auf die Identität der
Internetnutzer zulassen. Auch unabhängige Experten bestätigen, dass
der aktuelle Gerichtsbescheid keine Erfassung persönlicher Daten
ermöglicht. Prinzipiell geht es darum, Statistiken zu erstellen, die
das Justizministerium vor dem Kongress nutzen möchte, um eine
Verlängerung des Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Pornografie
durchzusetzen.
Quelle/ganzer Text:
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m3/computer/artikel/25/68956/
Und sie möchte die Freiheiten einer Firma wie Google beschränken.
Denn der Globalkonzern nimmt die weltweite Monopolstellung bei der
Filterung der Datenströme ein. Das bedeutet Macht.
Gibt es irgend ein Argument dagegen, Kinder vor Pornografie zu
schützen? Nein. Es ist sogar naturwissenschaftlich erwiesen, dass
pornografische Darstellungen der Entwicklung des kindlichen Gehirns
schaden können. Und gerade das macht die Forderung des amerikanischen
Justizministeriums an die vier großen Betreiber von
Internetsuchmaschinen so perfide, sämtliche Suchbegriffe
herauszugeben, die innerhalb eines Monats im letzten Sommer abgefragt
wurden (SZ vom 24.1.). Das soll helfen, Kinder vor Pornografie zu
schützen. Moralisch und politisch ist das natürlich unbedenklich.
Trotzdem sind die ersten Reaktionen auf den Gerichtsbescheid in
diesen Tagen panisch. Da befürchtet eine kalifornische
Internetnutzerin, ihre harmlose Recherche, was der britische Begriff
rent boy bedeutet, könne schon als kriminell ausgelegt werden, denn
rent boys heißen in England männliche Prostituierte und der Besuch
von Prostituierten ist in den USA eine Straftat.
Ein Fernsehjournalist aus Washington sorgt sich, dass seine
Recherchen für einen Dokumentarfilm über Beschneidungen Verdacht
erregen könne, schließlich sei er auch auf Webseiten mit Abbildungen
nackter Kinder gelandet. Andere sorgen sich, Recherchen über
Terrorismus könnten Verdacht erregen. Bürgerrechtsbewegungen sehen in
dem behördlichen Zugriff auf Suchdaten deswegen auch einen Schritt
zur totalen Überwachung.
Yahoo, Microsoft und AOL haben sich dem Bescheid nun schon gebeugt.
Google weigert sich bislang und ist bereit, mit dieser Weigerung bis
vor den Supreme Court zu gehen. Die Begründungen der
Ministerialbeamten und der drei gefügigen Betreiber klingen
beruhigend. Das Justizministerium habe nur allgemeine Daten
abgefragt, die keine Rückschlüsse auf die Identität der
Internetnutzer zulassen. Auch unabhängige Experten bestätigen, dass
der aktuelle Gerichtsbescheid keine Erfassung persönlicher Daten
ermöglicht. Prinzipiell geht es darum, Statistiken zu erstellen, die
das Justizministerium vor dem Kongress nutzen möchte, um eine
Verlängerung des Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Pornografie
durchzusetzen.
Quelle/ganzer Text:
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m3/computer/artikel/25/68956/