Klaus N schrieb am 16.05.2021 12:25:
morgen Stern schrieb am 14.05.2021 08:40:
Investment dürfte ja nur Erweiterung der Produktionsmittel erfassen, soweit diese Erweiterung von außen eingekauft wird. Was aber findet an Erweiterung und Ersatz innerhalb der Unternehmen statt? Und zählt Ersatz von außen überhaupt als Investment, wo BWL ja eher über Abschreibungen nachdenken würde?
Nein, das was in der zitierten Quelle steht beinhaltet Ersatz und Erweiterung, egal ob gekauft oder selbsterstellt. Das ganze wird relativ mühsam und sorgfältig für die Aufstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt.
Grössenordnungen für Deutschland siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt#Arten_der_BerechnungWir haben also in Deutschland 440 Mrd. Bruttoinvestitionen (ca. 18% des BIP/GDP)
und 345 Mrd. Abschreibungen. Ergibt Nettoinvestitionen von 100 Mrd.
Danke. Mir ist so, als hätte ich das schon mal gewusst, aber wieder vergessen. Aus irgendeinem mir unklaren Grund habe ich bei Abschreibungen immer einen Konten im Kopf.
Hm, mein Luxuskonsum-Ansatz erscheint mir irgendwie nicht zielführend. Sag mal an, ob du Ausbeutungsrate quantifizieren könntest, bitte.
Mein Pi-mal-Daumen-Ansatz wäre gerade der:
Ich nehme mal aktuellere Zahlen, S. 331 in
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/statistisches-jahrbuch-2019-dl.pdf;jsessionid=9A25E7EF841059F959B44BDF3D288E8A.live721?__blob=publicationFile
in Mrd. Euro:
Private Konsumausgaben: 1 775,9
Konsumausgaben des Staates: 661,2
Bruttoinvestitionen: 719,7
Arbeitnehmerentgelt: 1 746,1
Unternehmens- und Vermögenseinkommen: 785,9
Auf komplexe Überlegungen habe ich gerade keine Lust und postuliere der Einfachheit halber mal, dass sich Bruttoinvestitionen ausschließlich aus Unternehmens- und Vermögenseinkommen speisen, Kapitalistenlohn nicht existiert, Arbeitnehmentgelte unmittelbar verkonsumiert werden und sich die Konsumausgaben des Staates im gleichen Maße zum Nutzen der jeweiligen Klassen verteilen wie bei Betrachtung ohne Staat.
Dann wäre die Ausbeutungsrate als das Verhältnis von Mehrarbeit zu notwendiger Arbeit in Preisen schlicht bestimmbar als Verhältnis der Verteilungsrechnung:
785,9 / 1.746,1 = 45 %.
Hm, ich hätte als Vorurteil mehr als 100 % geschätzt und frage mich jetzt, inwieweit die Gehälter leitender Angestellter für ein realistischeres Bild nicht aus dem Nenner in den Zähler verschoben werden müssten ...