morgen Stern schrieb am 16.05.2021 18:48:
Ebenso sollte man den Kapitalistenlohn nicht vernachlässigen. Die Selbständigen leisten immerhin rund 10% der gesamten Arbeitsstunden in Deutschland, und das ist auch im Unternehmenseinkommen enthalten.
Bist du dir ganz sicher, dass das im Unternehmenseinkommen steckt? Die können sich doch auch selbst, ihre Frau, drei Kinder und siebzehn Enkel anstellen und horrende Gehälter zahlen. Das wird statistisch umgelegt?
Ja, ich bin mir ziemlich sicher. Wenn die die Enkel anstellen, dann sind die statistisch Lohnarbeiter und da werden dann auch die Stunden und die Gehälter erfasst.
Was deine Berechnung über die lange Frist angeht: ich hatte vor längerer Zeit mal was analoges versucht, aber dann noch die Arbeitsstunden und den Kapitalstock einbezogen. Vielleicht interessiert's Dich: