Vanger schrieb am 14.01.2019 09:38:
[...] Und bei kleineren Störungen im Betriebsablauf (z.B. wenn man mal die zweite Zughälfte "vergisst") dürfen Sie als Inhaber eines Tickets der 1. Klasse selbstverständlich auch auf dem Boden der 1. Klasse Platz nehmen. Fahrpreisrückerstattung natürlich ausgeschlossen, der Zug ist ja pünktlich, die Bahn schuldet Ihnen ja nur den Transport, nicht Komfort. Seien Sie mal froh, dass nicht Güterwaggons angehängt werden!
Ich glaube fast, das wäre heutzutage in Schland aber ein deutlicher Fortschritt +o(