So wie Du das formuliert hast verstehen Laien Dich vermutlich falsch. MMn besser:
Seit 1986 dürfen keine neuen Vollautomaten zivil in Verkehr gebracht werden. Altbesitz ist erlaubt und kann in den meisten US Bundesstaaten von Zivilisten erworben werden, die eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen.
Das waffenrechtlich relevante Bauteil ist dabei die Abzugsbaugruppe bzw. das Griffstück nach dortigem Waffenrecht. Alles andere sind frei verkäufliche Verschleißteile, bei manchen Bauweisen (etwa besonders kurze Langwaffen) oder Bauteilen (zB Schalldämpfer) ist eine gebührenpflichtige Registrierung bei der dafür zuständigen Bundesbehörde erforderlich.