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  • DirtyHarry77

739 Beiträge seit 23.07.2001

Notwehr und Nothilfe

Notwehr/Nothilfe durch Privatpersonen ist gesetzlich erlaubt. Der
Staat hat allenfalls ein Gewaltmonopol bei der Aussenverteidigung.
Und das Monopol zur Strafverfolgung im Inland - das ist aber kein
"Gewaltmonopol".

PS: Die Notwehr und Nothilferegelungen in Deutschland sind als sehr
gut zu bewerten. Im konkreten Fall: Wenn das Mädchen dem Angreifer
schwere Verletzungen zur Angriffsabwehr zugefügt hätte, dann hätte
sie nicht rechtswidrig gehandelt.

> führt eben dazu, dass sich niemand für mindestenes nix verantwortlich
> fühlt...
>
> Apropos Fühlen: Das hat man sich abzugewöhnen, könnte das
> Gewaltmonopol in Frage stellen!
>
> mfg oas

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