Ansicht umschalten
Avatar von DirtyHarry77
  • DirtyHarry77

739 Beiträge seit 23.07.2001

Urban Legend ?

Einen ähnlichen Fall hat mir ein Staatsanwalt erzählt. Es ging um
einen Bekannten des Staatsanwalts. Der machte auch Karate und wurde
von zwei Typen angegriffen (einer davon hielt ihn fest). Daraufhin
hat er die zwei Angreifer zusammengeschlagen. In erster Instanz wurde
er wegen Körperverletzung verurteilt aber in der nächsten Instanz
freigesprochen - es war Notwehr und damit handelte er nicht
rechtswidrig. In deinem Fall (wobei man auch hier die Details nicht
genau kennt) würde ich davon ausgehen, daß der Verteidiger den
Prozess auf jeden Fall gewonnen hätte, wenn er in höhere Instanzen
gegangen wäre.

***
Ein mittelgrosser Typ wird von 2 anderen Typen angegriffen. Der
Verteitiger ist in Kampfsport geschult und setzt die 2 ausser
Gefecht. Einer hat einen Beinbruch, der andere ähnliche Verletzungen
(abgesehen von blauen Flecken und Beulen). Beide Angreifer sind
benommen bzw. K.O. Der Verteitiger ist ebenfalls leicht verletzt. Die
Sache geht vor Gericht. Der Verteitiger verliert. Argumentation: "Sie
hätten ja durch ihr Training darauf achten können, sie nicht so zu
verletzen. Ausserdem wurden sie zum Kampf ausgebildet, das macht sie
viel gefährlicher".


Shining Shadow schrieb am 4. Juni 2003 10:45

> DirtyHarry77 schrieb am 4. Juni 2003 8:52
>
> > Notwehr/Nothilfe durch Privatpersonen ist gesetzlich erlaubt. Der
> > Staat hat allenfalls ein Gewaltmonopol bei der Aussenverteidigung.
> > Und das Monopol zur Strafverfolgung im Inland - das ist aber kein
> > "Gewaltmonopol".
>
> In der Theorie sogar wunderbar.
>
> > PS: Die Notwehr und Nothilferegelungen in Deutschland sind als sehr
> > gut zu bewerten. Im konkreten Fall: Wenn das Mädchen dem Angreifer
> > schwere Verletzungen zur Angriffsabwehr zugefügt hätte, dann hätte
> > sie nicht rechtswidrig gehandelt.
>
> Praxis allerdings....
>
> Folgendes: Stelle Dir vor, ein kleiner schmächtiger, aber drahtiger
> Typ greift einen Bullen von Mann ernsthaft an. Er wehrt sich, und
> schlägt den Kleinen aus Versehen K.O.
>
> Was meinst Du wohl, wer vor Gericht dann Recht bekommt, wenn der
> Kleine anfängt zu klagen (und natürlich alles andersrum darstellt)?
>
> Anderes (erlebtes) Beispiel:
>
> Ein mittelgrosser Typ wird von 2 anderen Typen angegriffen. Der
> Verteitiger ist in Kampfsport geschult und setzt die 2 ausser
> Gefecht. Einer hat einen Beinbruch, der andere ähnliche Verletzungen
> (abgesehen von blauen Flecken und Beulen). Beide Angreifer sind
> benommen bzw. K.O. Der Verteitiger ist ebenfalls leicht verletzt. Die
> Sache geht vor Gericht. Der Verteitiger verliert. Argumentation: "Sie
> hätten ja durch ihr Training darauf achten können, sie nicht so zu
> verletzen. Ausserdem wurden sie zum Kampf ausgebildet, das macht sie
> viel gefährlicher".
>
> Wobei ich mich Frage, ob die Richterin jemals in einem ernsthaften
> Kampf war....da achtet man nicht auf so Kleinigkeiten wie "Wie setze
> ich ihn ausser Gefecht ohne ihn zu verletzen"....das spielt da keine
> Rolle. Besonders bei multiplen Angreifern sollte man dafür Sorge
> tragen, dass der jeweilige Gegner schnell und garantiert ausser
> Gefecht gesetzt wird.
>
> Das geht vor Gericht

Bewerten
- +
Ansicht umschalten