Uwe Kramer schrieb am 4. Juni 2003 11:08
> in einer echten Notsituation denkt man nicht darüber nach, ob das
> jetzt juristisch so oder so oder anderst oder ich weiss nicht wie zu
> sehen ist.
Genau das meinte ich. In einer Notsituation setzt Du die Mittel ein,
die Dir zur Verfügung stehen. Und wenn der Kopf eben ein einladendes
Ziel bietet, wird er auch getroffen.
> Da tut man, was man für recht hält.
Die meisten vergessen, dass es nicht umsonst "im Eifer eines
Gefechtes" heisst. Nur die allerwenigsten behalten in einer
plötzlichen Notsituation einen klaren Kopf. Das erlente wird, wenn
verinnerlicht, eingesetzt. Man soll mir nicht glauben machen wollen,
dass viele Leute in einer solchen Situation noch kühl genug denken
können um sich zu sagen: "Soooo, nun treffen wir sanft diese Stelle
und dann ist er ausser Gefecht ohne dass er verletzt wird..."
> Im Übrigen weiss ich von einem Freund, der Jurist ist, dass die
> Gerichte in Notwehr-/Nothilfefällen wirklich großzügig sind. Das
> schließt natürlich nicht ein, dass man gleich losprügelt, das Messer
> zieht oder provokante Sprüche klopft. Und wenn man dreimal wegen
> Körperverletzung vorbestraft ist, mag es auch schwierig sein, mit
> "Notwehr" durchzukommen. Aber bei vernüntigem Vorgehen schützt das
> Recht zum Glück den Helfenden.
Das mit dem Wiederholungstäter kenn ich von einem Freund, der böse am
Kopf getroffen wurde. Der Typ war an dem Tag zweimal sogar vor
Gericht.
Lapidare bemerkung der Richterin: "Ach, schon wieder sie?". Der Fall
war schnell erledigt.
> in einer echten Notsituation denkt man nicht darüber nach, ob das
> jetzt juristisch so oder so oder anderst oder ich weiss nicht wie zu
> sehen ist.
Genau das meinte ich. In einer Notsituation setzt Du die Mittel ein,
die Dir zur Verfügung stehen. Und wenn der Kopf eben ein einladendes
Ziel bietet, wird er auch getroffen.
> Da tut man, was man für recht hält.
Die meisten vergessen, dass es nicht umsonst "im Eifer eines
Gefechtes" heisst. Nur die allerwenigsten behalten in einer
plötzlichen Notsituation einen klaren Kopf. Das erlente wird, wenn
verinnerlicht, eingesetzt. Man soll mir nicht glauben machen wollen,
dass viele Leute in einer solchen Situation noch kühl genug denken
können um sich zu sagen: "Soooo, nun treffen wir sanft diese Stelle
und dann ist er ausser Gefecht ohne dass er verletzt wird..."
> Im Übrigen weiss ich von einem Freund, der Jurist ist, dass die
> Gerichte in Notwehr-/Nothilfefällen wirklich großzügig sind. Das
> schließt natürlich nicht ein, dass man gleich losprügelt, das Messer
> zieht oder provokante Sprüche klopft. Und wenn man dreimal wegen
> Körperverletzung vorbestraft ist, mag es auch schwierig sein, mit
> "Notwehr" durchzukommen. Aber bei vernüntigem Vorgehen schützt das
> Recht zum Glück den Helfenden.
Das mit dem Wiederholungstäter kenn ich von einem Freund, der böse am
Kopf getroffen wurde. Der Typ war an dem Tag zweimal sogar vor
Gericht.
Lapidare bemerkung der Richterin: "Ach, schon wieder sie?". Der Fall
war schnell erledigt.