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mehr als 1000 Beiträge seit 06.05.2001

theorie und praxis

DirtyHarry77 schrieb am 4. Juni 2003 8:52

> Notwehr/Nothilfe durch Privatpersonen ist gesetzlich erlaubt. Der
> Staat hat allenfalls ein Gewaltmonopol bei der Aussenverteidigung.
> Und das Monopol zur Strafverfolgung im Inland - das ist aber kein
> "Gewaltmonopol".

In der Theorie sogar wunderbar.

> PS: Die Notwehr und Nothilferegelungen in Deutschland sind als sehr
> gut zu bewerten. Im konkreten Fall: Wenn das Mädchen dem Angreifer
> schwere Verletzungen zur Angriffsabwehr zugefügt hätte, dann hätte
> sie nicht rechtswidrig gehandelt.

Praxis allerdings....

Folgendes: Stelle Dir vor, ein kleiner schmächtiger, aber drahtiger
Typ greift einen Bullen von Mann ernsthaft an. Er wehrt sich, und
schlägt den Kleinen aus Versehen K.O.

Was meinst Du wohl, wer vor Gericht dann Recht bekommt, wenn der
Kleine anfängt zu klagen (und natürlich alles andersrum darstellt)?

Anderes (erlebtes) Beispiel:

Ein mittelgrosser Typ wird von 2 anderen Typen angegriffen. Der
Verteitiger ist in Kampfsport geschult und setzt die 2 ausser
Gefecht. Einer hat einen Beinbruch, der andere ähnliche Verletzungen
(abgesehen von blauen Flecken und Beulen). Beide Angreifer sind
benommen bzw. K.O. Der Verteitiger ist ebenfalls leicht verletzt. Die
Sache geht vor Gericht. Der Verteitiger verliert. Argumentation: "Sie
hätten ja durch ihr Training darauf achten können, sie nicht so zu
verletzen. Ausserdem wurden sie zum Kampf ausgebildet, das macht sie
viel gefährlicher".

Wobei ich mich Frage, ob die Richterin jemals in einem ernsthaften
Kampf war....da achtet man nicht auf so Kleinigkeiten wie "Wie setze
ich ihn ausser Gefecht ohne ihn zu verletzen"....das spielt da keine
Rolle. Besonders bei multiplen Angreifern sollte man dafür Sorge
tragen, dass der jeweilige Gegner schnell und garantiert ausser
Gefecht gesetzt wird.

Das geht vor Gericht

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