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mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Der Wortstamm "solidar" kommt im Grundgesetz nur in drei Nebensätzen vor

Anders als Freiheit wird Solidarität vom Grundgesetz nicht als Rechtsgut benannt, das unter besonderem Schutz steht. Der Wortstamm "solidar" kommt im Grundgesetz nur in drei Nebensätzen vor, und zwar ausschließlich im Kapitel "X. Das Finanzwesen":

Art 104a

(6) Bund und Länder tragen nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. In Fällen länderübergreifender Finanzkorrekturen der Europäischen Union tragen Bund und Länder diese Lasten im Verhältnis 15 zu 85. Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, die die Lasten verursacht haben, anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Art 109

(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Art 143c

(3) Bund und Länder überprüfen bis Ende 2013, in welcher Höhe die den Ländern nach Absatz 1 zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Ab dem 1. Januar 2014 entfällt die nach Absatz 2 Nr. 2 vorgesehene Zweckbindung der nach Absatz 1 zugewiesenen Finanzierungsmittel; die investive Zweckbindung des Mittelvolumens bleibt bestehen. Die Vereinbarungen aus dem Solidarpakt II bleiben unberührt.

Mehr Fundstellen gibt es nicht. Schaut selbst:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Von Solidarität außerhalb des finanziellen Bereichs ist da nirgendwo die Rede, schon gar nicht wird Solidarität als Rechtsgut von gleichem Rang wie Freiheit benannt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2021 10:39).

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