MajorGriffon schrieb am 11.04.2021 12:12:
Aber... Deine Privatdefinition ist im GG nirgens gemeint.
Das ist keine Privatdefinition. Du solltest Dich erstmal mit der Begriffsgeschichte befassen. Der Begriff wurde von der Gewerkschaftbewegung etabliert und zwar bewusst als Entsprechung zum Begriff der Kameradschaft, mit dem man sich nicht identifizieren konnte, weil er militaristisch vorbelastet schien.
Und doch: In den drei Passagen, in denen das Grundgesetz das Attribut "solidarisch" verwendet, ist es genau so gemeint: im Sinne einer finanziellen Nibelungentreue der Bundesländer untereinander und gegenüber dem Bund.