Zitate:
Die Freizustellenden Betriebsräte wurden organisatorisch
verschiedenen Regionen der betreffenden Niederlassung zugeordnet.
Durch diesen „Trick“ (Verkleinerung der Einheiten), will Ver.di
erreichen, dass sämtliche freizustellende Betriebsratsmitglieder der
Gewerkschaft Ver.di angehören.
Der Verstoß gegen die Wahl in einem einheitlichen Wahlgang ist als
grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche
Wahlregeln anzusehen.
Unser Kollege ist als Betriebsratsmitglied Mitglied des
Regionalausschusses Siegen, einem Ausschuss des Betriebsrates DTAG TI
NL West. Unser Kollege wurde trotz Mahnung nicht eingeladen. „Es
lohne sich nicht“, für 10 Minuten anzureisen usw. Als unser Kollege
trotzdem zum Sitzungsraum kam, wurde er nicht zur Sitzung zugelassen,
da es sich um eine Fraktionssitzung handele.
In zahlreichen Betriebsräten werden Betriebsratssitzungen
unrechtmäßig zu sog. Fraktionssitzungen auf Veranlassung von
Ver.di-Betriebsräten unterbrochen.
Fraktionsabsprachen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit sind als
nicht erlaubt anzusehen, zumal das BetrVG davon ausgeht, dass
sämtliche Betriebsratsmitglieder als Vertreter der gesamten
Arbeitnehmerschaft gewählt werden und nicht in ihrer Eigenschaft als
Gewerkschaftsangehörige.
Quelle zu dieser un anderer vr.di-Schweinereien:
http://www.cgpt.de/lv-rv/lv-nrw/aktuelles_nrw.html
Warum gibt es innerhalb des DGB als Arbeitgeber(!) fast keine
Betriebsräte?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Die Freizustellenden Betriebsräte wurden organisatorisch
verschiedenen Regionen der betreffenden Niederlassung zugeordnet.
Durch diesen „Trick“ (Verkleinerung der Einheiten), will Ver.di
erreichen, dass sämtliche freizustellende Betriebsratsmitglieder der
Gewerkschaft Ver.di angehören.
Der Verstoß gegen die Wahl in einem einheitlichen Wahlgang ist als
grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche
Wahlregeln anzusehen.
Unser Kollege ist als Betriebsratsmitglied Mitglied des
Regionalausschusses Siegen, einem Ausschuss des Betriebsrates DTAG TI
NL West. Unser Kollege wurde trotz Mahnung nicht eingeladen. „Es
lohne sich nicht“, für 10 Minuten anzureisen usw. Als unser Kollege
trotzdem zum Sitzungsraum kam, wurde er nicht zur Sitzung zugelassen,
da es sich um eine Fraktionssitzung handele.
In zahlreichen Betriebsräten werden Betriebsratssitzungen
unrechtmäßig zu sog. Fraktionssitzungen auf Veranlassung von
Ver.di-Betriebsräten unterbrochen.
Fraktionsabsprachen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit sind als
nicht erlaubt anzusehen, zumal das BetrVG davon ausgeht, dass
sämtliche Betriebsratsmitglieder als Vertreter der gesamten
Arbeitnehmerschaft gewählt werden und nicht in ihrer Eigenschaft als
Gewerkschaftsangehörige.
Quelle zu dieser un anderer vr.di-Schweinereien:
http://www.cgpt.de/lv-rv/lv-nrw/aktuelles_nrw.html
Warum gibt es innerhalb des DGB als Arbeitgeber(!) fast keine
Betriebsräte?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth