Den im Artikel aufgeführten Argumenten kann vorbehaltlos zugestimmt werden.
Eine ähnliche Beurteilung findet sich in dem lesenswerten Beitrag von Kai Ehlers (http://www.russlandkontrovers.com/inf-kuendigung-ende-einer-europaeischen-illusion).
Er benennt am Schluss den einzig vernünftigen Ansatz aus europäischer Sicht:
Bleibt die ersatzlose Streichung des Vertrages. Das wäre angesichts der realen Bedeutungslosigkeit und Überholtheit des Vertrages im strategischen Kräfteverhältnis ‚eigentlich‘ kein Problem – wenn seine Abschaffung nicht zum Vorwand für eine neue Runde, sagen wir, eines kleinen zusätzlichen Rüstungswettlaufs genommen werden könnte, dessen einziger erkennbarer Zweck dann die Vertiefung der Konfrontation zwischen EU und Russland wäre mit dem Ziel Russland so wie seinerzeit die Sowjetunion totzurüsten und Europa in der Konfrontation mit Russland zu erschöpfen.
Zu fordern wären:
•eine Umwandlung des bilateral zwischen den damaligen Großmächten Sowjetunion und USA geschlossenen INF-Vertrages in einen Rüstungskontrollvertrag zwischen Russland und der Europäischen Union, statt zwischen Russland und den USA. Er hätte die Aufstellung von langgestützten Mittelstreckenraketen zwischen Russland und der Europäischen Union zu untersagen und unter ein klares Kontrollregime dieser beiden Staaten zu stellen.
•Initiativen der deutschen Bundesregierung in Brüssel und über Brüssel hinaus, die in die Vereinten Nationen zur Erneuerung der allgemeinen Rüstungsbeschränkungen eingebracht werden. Gelegenheit dazu gibt das START II-Abkommen zwischen den USA und Russland zur Begrenzung strategischer Interkontinentalraketen, das 2021 ausläuft. Es muss erneuert und um weitere Partner und um die Erfassung neuer Waffensysteme ergänzt werden.