sondern nur noch den weicher formulierten § 13 VStGB, der Angriffskriege und deren Vorbereitung nur noch dann verbietet, wenn Deutschland unmittelbar beteiligt ist.
So eine mittelbare moralische Unterstützung eines Putschs, der dann zu kriegerischen Handlungen und Einmischungen der USA führt, geht wohl in Ordnung?