Positron schrieb am 12. Januar 2002 14:54
> 5 Jahre sollte fuer die Verwertungsindustrie doch
> eigentlich reichen um maximale Gewinne fuer sich und die Autoren zu
> erzielen (gleiches gilt fuer Patente). Nicht wenige Musiker,
> Komponisten, Schriftsteller etc. bedauern, dass ihre aelteren Werke
> nicht mehr vertrieben werden und so der Oeffentlichkeit nicht mehr
> zugaenglich sind und haetten nichts gegen eine freie unkommerzielle
> Verbreitung (P2P,...) einzuwenden.
IMHO sind 5 Jahre für einige Bereiche wie Lexika, gute Literatur,
teilw. auch Fachliteratur zu kurz. Für Wegwerfmusik, Tageszeitungen
u.ä. ist es sicherlich ausreichend. Entweder man splittet das nach
Bereichen auf, was aber dann Probleme in den Randbereichen macht.
Sinnvoll ist m.E., daß das Recht dann entfallen sollte, wenn die
wirtschaftliche Verwertung eingestellt wird. Dann braucht der Urheber
keinen rechtlichen Schutz mehr. Nun müßte man noch einen Weg finden,
wie das festzustellen ist.
Etwa: das Werk ist über einen Zeitraum von ... 6 Monaten nicht mehr zu
normalen (üblichen) Kosten ohne exorbitanten Mindermengenzuschlag ab
Verwerter erhältlich. Oder daß nach z.B. 10 Jahren wie bei Patenten ein
paar Märker für die Registrierung zur Aufrechterhaltung des Schutzes zu
zahlen sind.
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> 5 Jahre sollte fuer die Verwertungsindustrie doch
> eigentlich reichen um maximale Gewinne fuer sich und die Autoren zu
> erzielen (gleiches gilt fuer Patente). Nicht wenige Musiker,
> Komponisten, Schriftsteller etc. bedauern, dass ihre aelteren Werke
> nicht mehr vertrieben werden und so der Oeffentlichkeit nicht mehr
> zugaenglich sind und haetten nichts gegen eine freie unkommerzielle
> Verbreitung (P2P,...) einzuwenden.
IMHO sind 5 Jahre für einige Bereiche wie Lexika, gute Literatur,
teilw. auch Fachliteratur zu kurz. Für Wegwerfmusik, Tageszeitungen
u.ä. ist es sicherlich ausreichend. Entweder man splittet das nach
Bereichen auf, was aber dann Probleme in den Randbereichen macht.
Sinnvoll ist m.E., daß das Recht dann entfallen sollte, wenn die
wirtschaftliche Verwertung eingestellt wird. Dann braucht der Urheber
keinen rechtlichen Schutz mehr. Nun müßte man noch einen Weg finden,
wie das festzustellen ist.
Etwa: das Werk ist über einen Zeitraum von ... 6 Monaten nicht mehr zu
normalen (üblichen) Kosten ohne exorbitanten Mindermengenzuschlag ab
Verwerter erhältlich. Oder daß nach z.B. 10 Jahren wie bei Patenten ein
paar Märker für die Registrierung zur Aufrechterhaltung des Schutzes zu
zahlen sind.
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