smallprint schrieb am 13. Januar 2002 0:02
> Positron schrieb am 12. Januar 2002 14:54
>
> > Nicht wenige Musiker,
> > Komponisten, Schriftsteller etc. bedauern, dass ihre aelteren
> Werkenicht mehr vertrieben werden und so der Oeffentlichkeit nicht
> mehr
> > zugaenglich sind und haetten nichts gegen eine freie
> unkommerzielle
> > Verbreitung (P2P,...) einzuwenden.
Das Argument hat die Musikindustrie bereits aufgegriffen: MoD-Systeme
erlauben es, den gesamten Back-Katalog vorrätig zu halten, auch das,
was sich nicht mehr lohnt auf CD zu pressen... wenn es denn eine
funktionierende Rechtekontrollinfrastruktur gibt.
> IMHO sind 5 Jahre für einige Bereiche wie Lexika, gute Literatur,
> teilw. auch Fachliteratur zu kurz. Für Wegwerfmusik, Tageszeitungen
> u.ä. ist es sicherlich ausreichend. Entweder man splittet das nach
> Bereichen auf, was aber dann Probleme in den Randbereichen macht.
Die <a
href="http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url=/tp/deutsch/
inhalt/te/9405/1.html">26.000 Wissenschaftler</a> fordern von den
Wissenschaftsverlagen, dass sie Artikel 6 Monate nach der
Erstveröffentlichung freigeben. Das kommt aus dem "Sondermilieu" der
Wissenschaft, wo die Werke eh frei sein sollten (s. Kuhlen), aber es
zeigt, dass man tatsächlich in Richtung differenzierter Schutzfristen
für verschiedene Werkkategorien denken sollte.
> Sinnvoll ist m.E., daß das Recht dann entfallen sollte, wenn die
> wirtschaftliche Verwertung eingestellt wird. Dann braucht der
> Urheber
> keinen rechtlichen Schutz mehr. Nun müßte man noch einen Weg
> finden,
> wie das festzustellen ist.
> Etwa: das Werk ist über einen Zeitraum von ... 6 Monaten nicht mehr
> zu
> normalen (üblichen) Kosten ohne exorbitanten Mindermengenzuschlag
> ab
> Verwerter erhältlich.
Da es genau um die Absicherung der Vermarkbarkeit von Werken geht,
macht es im Prinzip Sinn, auch den Übergang in die Gemeinfreiheit durch
den Markt bestimmen zu lassen. Durch die Buchpreisbindung gibt es hier
einen "meßbaren" Schritt der Verlage: das Verramschen. Nur: Mickey
Mouse würde so nie frei werden.
> Oder daß nach z.B. 10 Jahren wie bei Patenten ein
> paar Märker für die Registrierung zur Aufrechterhaltung des
> Schutzes zu
> zahlen sind.
Die USA haben die Copyright-Registrierung gerade abgeschafft, sie aus
diesem Grund wieder einzuführen, ist, glaube ich, keine gute Idee.
vgrass
> Positron schrieb am 12. Januar 2002 14:54
>
> > Nicht wenige Musiker,
> > Komponisten, Schriftsteller etc. bedauern, dass ihre aelteren
> Werkenicht mehr vertrieben werden und so der Oeffentlichkeit nicht
> mehr
> > zugaenglich sind und haetten nichts gegen eine freie
> unkommerzielle
> > Verbreitung (P2P,...) einzuwenden.
Das Argument hat die Musikindustrie bereits aufgegriffen: MoD-Systeme
erlauben es, den gesamten Back-Katalog vorrätig zu halten, auch das,
was sich nicht mehr lohnt auf CD zu pressen... wenn es denn eine
funktionierende Rechtekontrollinfrastruktur gibt.
> IMHO sind 5 Jahre für einige Bereiche wie Lexika, gute Literatur,
> teilw. auch Fachliteratur zu kurz. Für Wegwerfmusik, Tageszeitungen
> u.ä. ist es sicherlich ausreichend. Entweder man splittet das nach
> Bereichen auf, was aber dann Probleme in den Randbereichen macht.
Die <a
href="http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url=/tp/deutsch/
inhalt/te/9405/1.html">26.000 Wissenschaftler</a> fordern von den
Wissenschaftsverlagen, dass sie Artikel 6 Monate nach der
Erstveröffentlichung freigeben. Das kommt aus dem "Sondermilieu" der
Wissenschaft, wo die Werke eh frei sein sollten (s. Kuhlen), aber es
zeigt, dass man tatsächlich in Richtung differenzierter Schutzfristen
für verschiedene Werkkategorien denken sollte.
> Sinnvoll ist m.E., daß das Recht dann entfallen sollte, wenn die
> wirtschaftliche Verwertung eingestellt wird. Dann braucht der
> Urheber
> keinen rechtlichen Schutz mehr. Nun müßte man noch einen Weg
> finden,
> wie das festzustellen ist.
> Etwa: das Werk ist über einen Zeitraum von ... 6 Monaten nicht mehr
> zu
> normalen (üblichen) Kosten ohne exorbitanten Mindermengenzuschlag
> ab
> Verwerter erhältlich.
Da es genau um die Absicherung der Vermarkbarkeit von Werken geht,
macht es im Prinzip Sinn, auch den Übergang in die Gemeinfreiheit durch
den Markt bestimmen zu lassen. Durch die Buchpreisbindung gibt es hier
einen "meßbaren" Schritt der Verlage: das Verramschen. Nur: Mickey
Mouse würde so nie frei werden.
> Oder daß nach z.B. 10 Jahren wie bei Patenten ein
> paar Märker für die Registrierung zur Aufrechterhaltung des
> Schutzes zu
> zahlen sind.
Die USA haben die Copyright-Registrierung gerade abgeschafft, sie aus
diesem Grund wieder einzuführen, ist, glaube ich, keine gute Idee.
vgrass