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  • Hat se nicht alle

mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.2015

Das ist richtig!

Tyromon schrieb am 16.12.2020 10:29:

vor der Tür zu sein.

Ich bin gespannt wie die das machen wollen. (Hint: Garnicht)

Wir sind hier immernoch in einem Rechtsstaat, auch wenn das viele anscheinend in ihrer Machtbesoffenheit vergessen haben. Und da müssen die Behörden nunmal nachweisen, dass man etwas getan hat, und nicht ich nachweisen, dass ich nichts getan habe.

Daran merkt man wiedermal nur was für Idioten uns hier regieren.

Die Unschuldsvermutung gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten und die Beweispflicht liegt bei den Behörden.

Im Zweifel müssen nur die Personalien angegeben werden und einem eintreffenden Bescheid widersprochen werden. Dann muss die Behörde nachweisen dass... ja was denn? Dass ich keine psychischen Beklemmungen hatte und deshalb nicht panikartig meine Wohnung verlassen habe?

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