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Avatar von st.sch.
  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Re: Ausnahmen für Geschäfte d. tägl. Bedarfs - also ich kleide mich täglich an.

Eigentlich müsste nun der Klamottenverkauf erlaubt sein.

Das ist er ausdrücklich nicht, WENN man Deiner Arggumentatislinie folgt, denn Geschäfte des täglichen Bedarfs sind aktuell ausdrücklich angehalten ihr Non-Food-Sortiment nicht zu vergrössern.

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