Eigentlich müsste nun der Klamottenverkauf erlaubt sein.
Das ist er ausdrücklich nicht, WENN man Deiner Arggumentatislinie folgt, denn Geschäfte des täglichen Bedarfs sind aktuell ausdrücklich angehalten ihr Non-Food-Sortiment nicht zu vergrössern.
Eigentlich müsste nun der Klamottenverkauf erlaubt sein.
Das ist er ausdrücklich nicht, WENN man Deiner Arggumentatislinie folgt, denn Geschäfte des täglichen Bedarfs sind aktuell ausdrücklich angehalten ihr Non-Food-Sortiment nicht zu vergrössern.