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  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

Re: Ausnahmen für Geschäfte d. tägl. Bedarfs - also ich kleide mich täglich an.

st.sch. schrieb am 16.12.2020 09:20:

Eigentlich müsste nun der Klamottenverkauf erlaubt sein.

Das ist er ausdrücklich nicht, WENN man Deiner Arggumentatislinie folgt, denn Geschäfte des täglichen Bedarfs sind aktuell ausdrücklich angehalten ihr Non-Food-Sortiment nicht zu vergrössern.

Wenn jemand zu etwas "angehalten" wird, dann ist das so was wie ein Serviervorschlag ohne Bindungswirkung.

Aber mal im Ernst, wenn ich eines Artikels täglich bedarf, dann ist es doch täglicher Bedarf. Klar kann ich auch nackt in die Stadt gehen - aber es ist a) kalt und b) der Menschenauflauf, den das verursacht.
Insofern fehlt mir da ein Argument der Junta. Es gibt Leute, die haben nur ein paar Schuhe oder eine Hose. Und wenn da nun was kaputt geht? Ohne Hose oder Schuhe durch die Landschaft?

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