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Avatar von st.sch.
  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Re: Ausnahmen für Geschäfte d. tägl. Bedarfs - also ich kleide mich täglich an.

Wenn jemand zu etwas "angehalten" wird, dann ist das so was wie ein Serviervorschlag ohne Bindungswirkung.

RICHTIG. Deshalb stelle ich hiermit ausdrücklich fest das das nur ein sprachlicher Lapsus meinerseits war, dennn die diesbezügliche rechtliche Bestimmung ist bindend.

Aber mal im Ernst, wenn ich eines Artikels täglich bedarf, dann ist es doch täglicher Bedarf.

Darum geht es doch garnicht, sondern darum das Discounter seit Jahren auch Artikel des nicht-täglichen Bedarfs verkaufen (z.B. Baumarkt-Kram) und der Gesetzgeber derzeitig ausdrücklich verhindern will das die Lebensmittelgeschäfte diueses Sortiment ausweiten, wesewegen eben gilt "keine Ausweitung", was schlicht heisst was es vor dem Lockdown bereits gab darf weiter verkauft werden, mehr jedoch nicht.

Insofern fehlt mir da ein Argument der Junta. Es gibt Leute, die haben nur ein paar Schuhe oder eine Hose. Und wenn da nun was kaputt geht? Ohne Hose oder Schuhe durch die Landschaft?

Ich habe hier nur die geltende Rechtslage thematisiert, ich habe nicht versucht sie zu verteidigen oder zu begründen.

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