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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Nur zur Info: Die Behörden müssen euch nachweisen, dass ihr KEINEN Grund hab

Maximilian Mustermann schrieb am 16.12.2020 13:38:

In dubio pro reo gilt in unserem "Rechtsstaat" also nicht mehr? Danke, keine weiteren Fragen mehr, Herr Blockwart!

Es ist kein Strafprozess, und Du bist kein Angeklagter.

Wenn Du während einer Ausgangssperre draussen angetroffen wirst,
dann ist das genauso Fakt als wenn Du wegen zu schnellen Fahrens
geblitzt wirst.

Es liegt dann an Dir, einen Ausnahmetatbestand geltend
zu machen, und diesen auch glaubhaft zu machen.

Die Polizei muss nicht für Dich untersuchen, ob Du evtl. irgendeinen
Grund gehabt haben könntest, um das Verbot zu übertreten.
Wie sollte das auch überhaupt gehen, ohne massiv und komplett
unverhältnismäßig Deine Privatsphäre zu durchleuchten?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.12.2020 14:14).

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