K3 schrieb am 16.12.2020 11:05:
Tyromon schrieb am 16.12.2020 10:29:
Wir sind hier immernoch in einem Rechtsstaat, auch wenn das viele anscheinend in ihrer Machtbesoffenheit vergessen haben. Und da müssen die Behörden nunmal nachweisen, dass man etwas getan hat, und nicht ich nachweisen, dass ich nichts getan habe.
Falls Du auf die teilweise geltenden nächtlichen Ausgangssperren
anspielst:Der Nachweis ist, dass Du draußen bist.
Das ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn Du einen triftigen
Grund angeben kannst.Den triftigen Grund für Dein Ersuchen um eine Ausnahme musst Du
schon selber anführen. Da bist Du in der Bringschuld.
Wenn Du auf die entsprechende Nachfrage einfach schweigst, dann
genügt das bereits als Nachweis, dass kein triftiger Grund vorliegt.
Hallo,
wo steht das.
da steht nur "ist nur mit triftigem Grund erlaubt (oder so)".
Frage Polizei: "Haben Sie einen triftigen Grund das Haus zu verlassen?"
Antwort: "Ja, das habe ich"
Polizei: "einen schönen Abend noch"
Da steht nirgends, dass man den nennen muss, es reicht einen zu haben.